Todesfall – was tun?

Benachrichtigung des Arztes oder der Polizei
Bei einem Todesfall, muss ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen.
Bevor die Bescheinigung ausgestellt ist, darf nichts weiter unternommen werden.

  • Tritt der Tod zu Hause nach Krankheit ein stellt der Hausarzt,
    der behandelnde Arzt oder der Notfallarzt das Dokument aus.
  • Im Todesfall in Folge eines Unfalles muss die Polizei avisiert werden,
    um den genauen Unfallhergang zu klären. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.
  • Im Sterbefall in einer Klinik, einem Spital oder Heim kümmert sich die
    Spital- oder Heimleitung um die nötigen Unterlagen.

Wichtige Telefonnummern:   Rettungsdienst: 144  / Polizei: 117

Nehmen Sie Kontakt zum Bestattungsdienst auf
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen, soweit diese vorhanden oder verfügbar sind:

  • Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
  • Familienbüchlein (für Verheiratete) oder Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Pass und ev. Eheschein (für Ausländer)

Machen Sie sich Gedanken

  • Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
  • Ort und Zeit der Bestattung
  • Ort und Zeit der Abdankung
  • Ort der Aufbahrung
  • Art und Lage des Grabes

Benachrichtigen Sie:

  • Angehörige
  • enge Freunde
  • Arbeitgeber

Organisieren Sie zudem:

  • Versand der Leidzirkulare
  • Reservation des Restaurants für das Leidmahl

Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen gerne zur Seite.

 

Merkblatt Todesfall - Was tun?