Todesfall – was tun?
Benachrichtigung des Arztes oder der Polizei Bei einem Todesfall, muss ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Bevor die Bescheinigung ausgestellt ist, darf nichts weiter unternommen werden.
- Tritt der Tod zu Hause nach Krankheit ein stellt der Hausarzt,
der behandelnde Arzt oder der Notfallarzt das Dokument aus.
- Im Todesfall in Folge eines Unfalles muss die Polizei avisiert werden,
um den genauen Unfallhergang zu klären. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.
- Im Sterbefall in einer Klinik, einem Spital oder Heim kümmert sich die
Spital- oder Heimleitung um die nötigen Unterlagen.
Wichtige Telefonnummern: Rettungsdienst: 144 / Polizei: 117
Nehmen Sie Kontakt zum Bestattungsdienst auf Es sind folgende Unterlagen mitzubringen, soweit diese vorhanden oder verfügbar sind:
- Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
- Familienbüchlein (für Verheiratete) oder Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Pass und ev. Eheschein (für Ausländer)
Machen Sie sich Gedanken
- Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
- Ort und Zeit der Bestattung
- Ort und Zeit der Abdankung
- Ort der Aufbahrung
- Art und Lage des Grabes
Benachrichtigen Sie:
- Angehörige
- enge Freunde
- Arbeitgeber
Organisieren Sie zudem:
- Versand der Leidzirkulare
- Reservation des Restaurants für das Leidmahl
Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen gerne zur Seite.
Merkblatt Todesfall - Was tun?
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